Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

LkSG: Aus Ihrer Perspektive als Zulieferer

Haben Sie Kunden, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen? Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Verpflichtungen gesetzeskonform erfüllen und dabei den Aufwand möglichst gering halten.

Schnell und effizient umgesetzt

Wir haben einen effizienten Maßnahmenkatalog speziell für KMUs entwickelt, um die relevanten Aspekte schnell und praxisnah umzusetzen.

Bestandsaufnahme

Relevante Themenbereiche des LkSG identifizieren.

Code of Conduct

Umweltschutz und Menschenrechte im Unternehmen verankern.

Risikoanalyse

Festlegung von Kriterien und Mitwirkung an Risikoanalysen.

Risikomanagement

Berichtspflichten und Abhilfekonzepte erstellen.

Schulungen

Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden, gemäß der verankerten Richtlinien.

Praxisnahe Umsetzung

Gemeinsam setzen wir die Anforderungen aus dem LkSG erfolgreich um!

Praxisnahe Unterstützung für Ihr Unternehmen 

Wir bei Tipshield Compliance verstehen die Herausforderungen, mit denen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konfrontiert sind, wenn es um die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geht. Unsere umfassende Beratung und Unterstützung ist darauf ausgerichtet, KMUs schrittweise durch diesen Prozess zu führen. Mit einer gründlichen Bestandsaufnahme beginnen wir, um zu identifizieren, welche Aspekte des LkSG für Ihr Unternehmen relevant sind. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle relevanten Themenbereiche abgedeckt sind.

Berührungspunkte mit dem LkSG für KMUs: Als KMU sind Sie zwar nicht direkt vom LkSG erfasst, jedoch werden Sie wahrscheinlich mit den Anforderungen des Gesetzes konfrontiert, wenn Sie als Zulieferer für größere, dem LkSG unterliegende Unternehmen tätig sind. In diesen Fällen ist es oft erforderlich, dass Sie bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten des LkSG mitwirken.

Anforderungen und Unterstützung: Unsere Unterstützung umfasst:

  • Bereitstellung von Informationen: Wir helfen Ihnen, die benötigten Informationen für Risikoanalysen der größeren Unternehmen zusammenzutragen.
  • Teilnahme an Präventionsmaßnahmen: Wir bieten Schulungen und Workshops an, um Sie und Ihre Mitarbeiter umfassend über Präventionsmaßnahmen zu informieren.
  • Mitwirkung bei Abhilfemaßnahmen: Bei festgestellten Rechtsverletzungen beraten wir Sie, wie Sie effektiv Abhilfe schaffen können.
  • Beteiligung an Beschwerdeverfahren: Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Implementierung von Beschwerdeverfahren, die den Anforderungen des LkSG entsprechen.

Konzentration auf das Wesentliche: Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie als KMU gesetzlich nicht verpflichtet sind, eigene Risikoanalysen durchzuführen, selbstständig Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu initiieren, ein eigenes Beschwerdeverfahren zu etablieren oder Berichte an das BAFA zu übermitteln.
Ein eigenes Riskomanagementsystem kann jedoch äußerst nützlich sein.

Reaktion auf Anforderungen von größeren Unternehmen:
Wir empfehlen:

  • Überprüfung der Anfrage: Stellen Sie sicher, dass die Anfrage im Kontext des LkSG steht.
  • Schutz sensibler Daten: Achten Sie auf den Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse.
  • Nutzung von Ressourcen: Erkundigen Sie sich nach Möglichkeiten, Ressourcen und Tools der anfragenden Unternehmen für Risikoermittlungen mitzunutzen.
  • Klärung der Anforderungen: Holen Sie Informationen über die genauen Anforderungen und Unterstützung seitens des größeren Unternehmens ein.

Zusammenarbeit für die Einhaltung des LkSG: Eine enge Zusammenarbeit mit den verpflichteten Unternehmen ist entscheidend für die LkSG-Konformität. Wir helfen Ihnen, praktikable Wege zur Mitwirkung zu finden und unterstützen Sie dabei, die notwendige Unterstützung von den größeren Unternehmen zu erhalten.

Durch unsere praxisnahe Unterstützung ermöglichen wir Ihrem Unternehmen, sich aktiv und verantwortungsvoll an der Einhaltung des LkSG zu beteiligen.

Über das Lieferkettengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch bekannt als Lieferkettengesetz, trat in Deutschland am 1. Januar 2023 in Kraft.
Es zielt darauf ab, Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten zu stärken, insbesondere in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.
Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, wobei diese Grenze ab 2024 auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sinken wird.
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Lieferketten zu überwachen, Risikoanalysen durchzuführen und über ihre Maßnahmen zur Risikominderung zu berichten.
Bei festgestellten Verstößen müssen die Unternehmen unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen und über deren Wirksamkeit berichten.
Das Gesetz sieht Sanktionen bei Nichteinhaltung vor, einschließlich Bußgeldern von bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens.
Unternehmen müssen außerdem ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es Betroffenen ermöglicht, Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten zu melden.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung des LkSG.
Eine Vielzahl von Unternehmen und Verbänden arbeitet an der Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Einhaltung des Gesetzes.
Das Lieferkettengesetz wird als ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltiger und ethischer Geschäftspraktiken gesehen und könnte als Modell für ähnliche Gesetze in anderen Ländern dienen.

BAFA Webseite →