Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (VO (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und löst damit die bisherige Richtlinie 2001/95/EG ab. Ziel ist es, weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr zu bringen. Neu ist, dass der Anwendungsbereich über Hersteller und Bevollmächtigte hinaus auf weitere Akteure wie Online-Marktplätze ausgeweitet wird. Dennoch betrifft das Gesetz ausdrücklich auch Handwerksbetriebe, sobald diese Produkte an Verbraucherinnen und Verbraucher abgeben oder online anbieten.
Für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) aus dem Handwerk ergeben sich daraus wichtige Pflichten:
Sichere Produkte anbieten
Bereits beim Angebot müssen alle Anforderungen an die Produktsicherheit erfüllt werden. Dies gilt sowohl für stationäre Verkaufsstellen als auch für Online-Vertriebskanäle.
Kontaktstelle für Beschwerden
Für alle, die Produkte über Online-Marktplätze anbieten, ist eine erreichbare Kontaktstelle Pflicht. Darüber sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Beschwerden und Fragen schnell einreichen können.
Bessere Verbraucherinformation bei Rückrufen
Im Fall eines Rückrufs gefährlicher Produkte müssen betroffene Kundinnen und Kunden umgehend und transparent informiert werden. Außerdem sind ihnen kostenfreie und wirksame Abhilfemaßnahmen anzubieten.
Da Handwerksbetriebe häufig in den Bereichen Herstellung, Anpassung oder Reparatur von Produkten tätig sind, sollten sie die Anforderungen der neuen Verordnung genau prüfen. So lassen sich hohe Kosten durch Rückrufe und mögliche Sanktionen vermeiden.
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