Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei KI: Recht und Praxis

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Feb 21, 2024 10:44:16 AM

Die digitale Transformation schreitet unaufhaltsam voran, und mit ihr die Integration künstlicher Intelligenz (KI) in den Arbeitsalltag. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Januar 2024 wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen dieses Prozesses, insbesondere im Hinblick auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Implementierung von KI-Tools wie ChatGPT.

Rechtliche Einordnung des Einsatzes von KI-Tools

Das Gericht stellte klar, dass die Einführung von KI-Richtlinien ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrats nicht zwangsläufig einen groben Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) darstellt. Entscheidend für diese Beurteilung ist die Unterscheidung zwischen Ordnungsverhalten und Arbeitsverhalten der Beschäftigten. Während Ersteres der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, sind Anweisungen, die lediglich das Arbeitsverhalten betreffen und somit die Arbeitspflicht konkretisieren, mitbestimmungsfrei.

Bedeutung der Entscheidung für die Praxis

Diese Entscheidung betont die Wichtigkeit, die Personalvertretung bei der Implementierung neuer Technologien einzubeziehen, auch wenn kein formales Mitbestimmungsrecht besteht. Dies fördert nicht nur einen harmonischen Betriebsablauf, sondern stärkt auch das gemeinsame Interesse an der ökonomischen Nachhaltigkeit des Unternehmens.

Praxistipp zur Erstellung einer KI-Richtlinie

Um den Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT reibungslos zu gestalten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist die Erstellung einer umfassenden KI-Richtlinie ratsam. Folgende Aspekte sollten dabei Berücksichtigung finden:

  1. Zweck und Anwendungsbereich: Klare Definition, für welche Arbeitsbereiche und -prozesse die KI-Tools eingesetzt werden sollen.
  2. Zugangs- und Nutzungsbedingungen: Festlegung, wer Zugang zu den Tools hat und unter welchen Bedingungen diese genutzt werden dürfen.
  3. Datenschutz und Datensicherheit: Richtlinien zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.
  4. Schulung und Support: Angebote zur Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit den KI-Tools sowie Bereitstellung von Support-Angeboten.
  5. Feedback und Anpassungen: Einrichtung eines Verfahrens zur Sammlung von Feedback und zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Richtlinie.

Fazit

Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg verdeutlicht die Komplexität der rechtlichen Fragen, die mit dem Einsatz von KI in Unternehmen einhergehen. Durch die frühzeitige Einbeziehung des Betriebsrates und die Erstellung klarer Richtlinien können Unternehmen jedoch einen rechtssicheren und effizienten Rahmen für die Nutzung dieser zukunftsweisenden Technologien schaffen.

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