Die Arbeitswelt hat sich durch die Corona-Pandemie rasant gewandelt, mit einem bedeutenden Anstieg an Homeoffice und Telearbeit. Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich genau und wie unterscheiden sie sich? Was gilt es gesetzlich zu beachten?
Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in die verschiedenen Formen des Arbeitens außerhalb der Betriebsstätte: Teleheimarbeit, alternierende Telearbeit und mobile Telearbeit. Wir beleuchten die rechtlichen Grundlagen und zeigen auf, wie Arbeitgeber ihre Kontrollpflichten gemäß Datenschutz-und Arbeitsschutz umsetzen können.
Was bedeutet „Homeoffice“ im rechtlichen Sinne? Der Begriff „Homeoffice“ wird oft missverstanden. Rechtlich gesehen gibt es drei Formen der Telearbeit:
Kontrollpflichten im Homeoffice Die Datenschutz-Grundverordnung und der Arbeitsschutz erfordern, dass der Arbeitgeber bestimmte Kontrollpflichten erfüllt. Die Kontrollen können durch Checklisten, virtuelle Raum-Touren und gegebenenfalls Hausbesuche erfolgen.
Arbeitsschutz im Homeoffice Arbeitsschutzbestimmungen sind auch im Homeoffice von großer Bedeutung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies beinhaltet:
Datenschutz im Homeoffice Gemäß der DSGVO muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auch im Homeoffice sicher erfolgt. Dies umfasst:
Zusatzvereinbarung und Zutrittsrecht Falls keine Telearbeitsregelung im Arbeitsvertrag besteht, ist eine Zusatzvereinbarung erforderlich. Diese kann ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers zur Wohnung des Arbeitnehmers beinhalten, muss jedoch die Grundrechte und Datenschutzbestimmungen berücksichtigen.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Bevor Sie über die Arbeit im Homeoffice nachdenken, sollten Sie wichtige Punkte prüfen. Unsere Checkliste hilft Ihnen hier weiter.
Für weitere Unterstützung können Sie Ihren Datenschutzbeauftragten konsultieren oder gerne uns kontaktieren.