Homeoffice: Wie man regelkonform, produktiv und effizient von Zuhause arbeitet

1 Min. Lesezeit
Jan 14, 2024 2:35:56 PM

Die Arbeitswelt hat sich durch die Corona-Pandemie rasant gewandelt, mit einem bedeutenden Anstieg an Homeoffice und Telearbeit. Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich genau und wie unterscheiden sie sich? Was gilt es gesetzlich zu beachten?

Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in die verschiedenen Formen des Arbeitens außerhalb der Betriebsstätte: Teleheimarbeit, alternierende Telearbeit und mobile Telearbeit. Wir beleuchten die rechtlichen Grundlagen und zeigen auf, wie Arbeitgeber ihre Kontrollpflichten gemäß Datenschutz-und Arbeitsschutz umsetzen können.

Was bedeutet „Homeoffice“ im rechtlichen Sinne? Der Begriff „Homeoffice“ wird oft missverstanden. Rechtlich gesehen gibt es drei Formen der Telearbeit:

  1. Tele(-heim)arbeit: Der Mitarbeiter arbeitet ausschließlich von zu Hause. 
  2. Alternierende Telearbeit: Der Mitarbeiter wechselt zwischen Betriebsstätte und Homeoffice. Diese Form ist am häufigsten und erfordert klare Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  3. Mobile Telearbeit: Hier kann der Mitarbeiter seinen Arbeitsort frei wählen, abgesehen von durch den Arbeitgeber definierten Ausnahmen. Man spricht hier auch von ortsunabhängigem mobilen Arbeiten.
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Kontrollpflichten im Homeoffice Die Datenschutz-Grundverordnung und der Arbeitsschutz erfordern, dass der Arbeitgeber bestimmte Kontrollpflichten erfüllt. Die Kontrollen können durch Checklisten, virtuelle Raum-Touren und gegebenenfalls Hausbesuche erfolgen.

Arbeitsschutz im Homeoffice Arbeitsschutzbestimmungen sind auch im Homeoffice von großer Bedeutung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies beinhaltet:

  1. Ergonomie: Sicherstellung, dass der Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet ist, um gesundheitliche Probleme wie Rückenschmerzen zu vermeiden.
  2. Arbeitsmittel: Überprüfung, ob die bereitgestellten Arbeitsmittel, wie z.B. Computer und Bürostühle, sicher und funktionsfähig sind.
  3. Arbeitsumgebung: Bewertung der allgemeinen Arbeitsumgebung, einschließlich Lichtverhältnissen und Lärmpegel.

Datenschutz im Homeoffice Gemäß der DSGVO muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auch im Homeoffice sicher erfolgt. Dies umfasst:

  1. Datensicherheit: Gewährleistung, dass die verwendeten IT-Systeme und Netzwerkverbindungen sicher sind.
  2. Zugangskontrollen: Implementierung von Maßnahmen, um unbefugten Zugriff auf sensible Daten zu verhindern. Dies gilt auch für Akten.
  3. Datenschutzschulung: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zur Sensibilisierung für Datenschutzrisiken.
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Checkliste Homeoffice
Datenschutz und Arbeitschutz

Zusatzvereinbarung und Zutrittsrecht Falls keine Telearbeitsregelung im Arbeitsvertrag besteht, ist eine Zusatzvereinbarung erforderlich. Diese kann ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers zur Wohnung des Arbeitnehmers beinhalten, muss jedoch die Grundrechte und Datenschutzbestimmungen berücksichtigen.

Fazit und Handlungsempfehlungen
Bevor Sie über die Arbeit im Homeoffice nachdenken, sollten Sie wichtige Punkte prüfen. Unsere Checkliste hilft Ihnen hier weiter.

Für weitere Unterstützung können Sie Ihren Datenschutzbeauftragten konsultieren oder gerne uns kontaktieren.

 

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