EED
Nachhaltigkeitsmanagement

Energieeffizienzrichtlinie (EED)

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind wichtige Instrumente der EU bzw. Deutschlands zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Energieverbrauchs.

   
Energieeffizienzrichtlinie

Neue Pflichten für Unternehmen und strengere Gebäudestandards

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind zwei wichtige Rechtsinstrumente in Europa bzw. Deutschland, die sich mit Energieeffizienz und der Reduzierung des Energieverbrauchs befassen, jedoch auf unterschiedlichen Ebenen und mit verschiedenen Schwerpunkten agieren.

Energieeffizienzrichtlinie (EED)

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED), offiziell als Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Energieeffizienz, ist ein zentrales Rechtsinstrument der Europäischen Union, das darauf abzielt, die Energieeffizienz innerhalb der EU zu verbessern und den Gesamtenergieverbrauch zu senken. Sie ist Teil der EU-Strategie zur Förderung der Energieeffizienz, um die Energie- und Klimaziele der EU zu erreichen, insbesondere die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Steigerung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen.

Die EED legt eine Reihe von verbindlichen Maßnahmen fest, die die Mitgliedstaaten umsetzen müssen, um ihre Energieeffizienz zu steigern. Zu den Hauptelementen der Richtlinie gehören:

  • Energieeffizienzziele: Die EED verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Energieeffizienzziele für 2020 und 2030 festzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Ziele zu erreichen.

  • Energieaudits und Energiemanagementsysteme: Große Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Energieaudits durchzuführen oder Energiemanagementsysteme einzuführen, um Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz zu identifizieren.

  • Effizienz in Gebäuden: Die Richtlinie fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden, sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden.

  • Energieeffizienz bei der Energieumwandlung, -übertragung und -verteilung: Die EED fordert eine verbesserte Effizienz bei der Energieumwandlung, -übertragung und -verteilung, einschließlich der Förderung von Fernwärme- und Kältesystemen.

  • Energieeffizienzverpflichtungssysteme: Die Mitgliedstaaten müssen Energieversorgungsunternehmen verpflichten, bestimmte Einsparungen bei Endkunden zu erzielen, z. B. durch Effizienzverbesserungen bei den Endverbrauchern.

  • Förderung von Energieeffizienzdienstleistungen: Die Richtlinie zielt darauf ab, den Markt für Energieeffizienzdienstleistungen und -produkte zu stärken und die Nutzung solcher Dienstleistungen bei Endverbrauchern zu fördern.

  • Berichterstattung und Überwachung: Die Mitgliedstaaten müssen regelmäßig über ihre Fortschritte bei der Verbesserung der Energieeffizienz und die Umsetzung der Richtlinie berichten.

Die EED ist ein dynamisches Instrument, das regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, um die Ambitionen der EU im Bereich der Energieeffizienz zu steigern und einen Beitrag zum Erreichen der langfristigen Klimaziele der EU zu leisten.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es vereint die Anforderungen an die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden, die zuvor in der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geregelt waren. Das GEG setzt damit auch entsprechende EU-Richtlinien um und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die energetische Qualität von Gebäuden.

Das Ziel des GEG ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen Energieeffizienzziele und Klimaschutzziele zu leisten. Es soll den Energiebedarf von Gebäuden minimieren und den verbleibenden Bedarf möglichst durch erneuerbare Energien decken, um so den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Kernpunkte des Gebäudeenergiegesetzes umfassen:

  • Anforderungen an die energetische Qualität: Das GEG legt Mindestanforderungen an die energetische Qualität neuer Gebäude sowie an bestehende Gebäude bei größeren Renovierungen fest. Dazu gehören Vorgaben zur Wärmedämmung, zur Energieeffizienz von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagensystemen sowie zu erneuerbaren Energien.

  • Nutzung erneuerbarer Energien: Das Gesetz schreibt vor, dass bei neuen Gebäuden ein Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Dies kann beispielsweise durch die Nutzung von Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse oder Wärmepumpen erfolgen.

  • Energieausweise: Das GEG regelt auch die Ausstellung von Energieausweisen, die Informationen über die energetische Qualität und den Energieverbrauch eines Gebäudes enthalten. Energieausweise sind bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden vorzulegen.

  • Übergreifende Regelungen: Das Gesetz enthält auch Regelungen zu Fördermaßnahmen, zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und zu Sanktionen bei Verstößen.

Das GEG trägt dazu bei, Transparenz über den Energieverbrauch von Gebäuden zu schaffen, Investitionen in die energetische Sanierung zu fördern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu verstärken. Es ist ein zentraler Baustein der deutschen Energie- und Klimapolitik mit dem Ziel, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

  
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Gibt es eine Pflicht zum Audit?

Ein Energieaudit gemäß der Energieeffizienzrichtlinie (EED) der EU ist eine systematische Überprüfung des Energieverbrauchs eines Unternehmens oder einer Organisation mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz zu identifizieren und zu quantifizieren. Die genauen Anforderungen können je nach Mitgliedstaat variieren, aber typischerweise muss ein Energieaudit folgende Elemente umfassen:

  • Datenerhebung: Das Audit beginnt mit der Sammlung detaillierter Informationen über den bestehenden Energieverbrauch des Unternehmens. Dazu gehören Daten über den Verbrauch von Strom, Wärme, Kühlung und anderen Energieformen. Die Datenerhebung sollte historische Verbrauchsdaten einbeziehen, um ein Verständnis für die Energieverbrauchsmuster zu entwickeln.

  • Analyse des Energieverbrauchs: Die gesammelten Daten werden analysiert, um die Hauptbereiche des Energieverbrauchs innerhalb des Unternehmens zu identifizieren. Dies beinhaltet die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden, Anlagen, Geräten und Prozessen.

  • Identifikation von Einsparpotenzialen: Auf Basis der Analyse werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz identifiziert. Dies kann Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudeisolierung, zur Optimierung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, zum Einsatz energieeffizienter Beleuchtung und Geräte sowie zur Verbesserung von Produktionsprozessen umfassen.

  • Wirtschaftlichkeitsanalyse: Für jede identifizierte Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz wird eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Dies beinhaltet die Schätzung der Einsparungen, die durch die Umsetzung der Maßnahmen erzielt werden können, und den Vergleich mit den erforderlichen Investitionen.

  • Berichterstattung: Die Ergebnisse des Energieaudits werden in einem Bericht zusammengefasst, der eine Übersicht über den aktuellen Energieverbrauch, identifizierte Einsparpotenziale, empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die erwarteten Kosten und Einsparungen enthält. Der Bericht sollte auch einen Aktionsplan mit Prioritäten und Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen enthalten.

  • Qualifikation des Auditors: Das Energieaudit muss von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt werden, die über die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung verfügen, um eine umfassende Bewertung der Energieeffizienz durchzuführen.

Die Durchführung eines Energieaudits ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Energiekosten zu senken und ihren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

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Gibt es eine Berichtspflicht?

Ja, im Kontext der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit gibt es für bestimmte Unternehmen in der Europäischen Union Berichtspflichten im Jahresabschluss, die insbesondere durch die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) geregelt werden. Diese Vorschriften ergänzen die Anforderungen, die sich aus der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und nationalen Gesetzen wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland ergeben können.

Nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD):

Die NFRD verpflichtet große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern dazu, in ihrem Jahresabschluss auch über nichtfinanzielle Aspekte wie Umweltbelange, soziale und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Dies umfasst unter anderem Angaben zu Energieverbrauch und Energieeffizienz sowie zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf das Klima.

Berichtspflichten nach EED und GEG:

  • Energieeffizienzrichtlinie (EED): Große Unternehmen müssen regelmäßige Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem implementieren. Obwohl die EED selbst keine direkte Berichtspflicht im Jahresabschluss vorschreibt, können die Ergebnisse dieser Audits oder Managementsysteme Teil der nichtfinanziellen Berichterstattung sein, sofern sie wesentliche Auswirkungen auf die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Unternehmens haben.
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das GEG betrifft vor allem die energetischen Anforderungen an Gebäude. Direkte Berichtspflichten im Jahresabschluss für Unternehmen ergeben sich daraus nicht unmittelbar. Jedoch können relevante Investitionen in Immobilien oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung nach NFRD relevant sein, wenn diese für das Verständnis der Geschäftstätigkeit, der Geschäftsergebnisse, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Aktivität wichtig sind.

CSRD – Erweiterung der Berichtspflichten:

Die geplante Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die NFRD ersetzen und die Berichtspflichten weiter ausdehnen, sowohl hinsichtlich der Anzahl der betroffenen Unternehmen als auch im Umfang der zu berichtenden Informationen. Die CSRD wird eine detailliertere Berichterstattung über Energieeffizienz und Nachhaltigkeitsaspekte erfordern.

Zusammengefasst: Während die EED und das GEG spezifische Anforderungen an Energieaudits und energetische Standards für Gebäude stellen, resultieren direkte Berichtspflichten im Jahresabschluss vor allem aus der NFRD und zukünftig aus der CSRD, die eine umfassende nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich Informationen zu Energieeffizienz und Umweltauswirkungen verlangen.

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Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) der Europäischen Union legt fest, dass Energieaudits für "große Unternehmen" verpflichtend sind. Die Definition eines großen Unternehmens kann je nach Mitgliedstaat leicht variieren, aber im Allgemeinen sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

  • Beschäftigtenzahl: Ein Unternehmen gilt als groß, wenn es mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt.

  • Finanzielle Kriterien: Ein Unternehmen gilt auch als groß, wenn es einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 40 Millionen Euro hat.

Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass vor allem Unternehmen mit erheblichem Energieverbrauch und entsprechendem Potenzial zur Energieeinsparung in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die diese Kriterien nicht erfüllen, sind von der Pflicht zu regelmäßigen Energieaudits ausgenommen, können aber freiwillig solche Audits durchführen oder andere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz ergreifen.

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Was müssen Unternehmer nun beachten?

Um den Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie (EED) der EU und des deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gerecht zu werden, sollten Unternehmen und Gebäudeeigentümer folgende Schritte in Betracht ziehen:

Für Unternehmen gemäß EED:

  • Energieaudits durchführen: Große Unternehmen müssen regelmäßige Energieaudits alle vier Jahre durchführen. Diese Audits sollten von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt werden, um Einsparpotenziale zu identifizieren.
  • Energiemanagementsysteme einführen: Alternativ zu Energieaudits können Unternehmen ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 implementieren, um ihre Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern.
  • Maßnahmen ergreifen: Basierend auf den Ergebnissen der Energieaudits oder des Energiemanagements sollten Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um ihre Energieeffizienz zu steigern und den Energieverbrauch zu senken.
  • Berichterstattung: Unternehmen müssen über die Durchführung der Energieaudits, die Einführung von Energiemanagementsystemen und die umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen berichten.

Für Gebäude gemäß GEG:

  • Mindestanforderungen erfüllen: Beim Neubau und bei größeren Renovierungen bestehender Gebäude müssen die Mindestanforderungen an die energetische Qualität gemäß GEG erfüllt werden.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Neue Gebäude müssen einen Teil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Eigentümer sollten prüfen, welche Optionen (z.B. Solarthermie, Photovoltaik) für ihre Gebäude am besten geeignet sind.
  • Energieausweise ausstellen und vorlegen: Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden ist ein Energieausweis erforderlich, der Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes gibt.
  • Fördermöglichkeiten prüfen: Es gibt verschiedene Förderprogramme für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Eigentümer sollten sich über verfügbare Fördermittel informieren und diese gegebenenfalls in Anspruch nehmen.

Allgemein:

  • Information und Schulung: Unternehmen und Gebäudeeigentümer sollten sich regelmäßig über aktuelle gesetzliche Anforderungen und technologische Entwicklungen im Bereich Energieeffizienz informieren.
  • Experten konsultieren: Für die Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen kann es sinnvoll sein, externe Experten hinzuzuziehen.

Durch die Einhaltung dieser Schritte können Unternehmen und Gebäudeeigentümer nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig Energiekosten senken, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und den gesetzlichen Berichtspflichten nachkommen.

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Autoren:

Praxiswissen Compliance

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