NFRD
Nachhaltigkeitsmanagement

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die große Unternehmen und Konzerne dazu verpflichtet, über soziale und ökologische Aspekte, Menschenrechte sowie über Bekämpfung von Korruption und Bestechung in ihren jährlichen Berichten zu informieren. Ziel der NFRD ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von nichtfinanziellen Informationen zu erhöhen, um so Investoren und anderen Stakeholdern eine bessere Grundlage für ihre Entscheidungen zu bieten

   
Non-Financial Reporting Directive

Standards für große Unternehmen

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), formell bekannt als Richtlinie 2014/95/EU, wurde im Jahr 2014 eingeführt. Die Richtlinie trat am 6. Dezember 2014 in Kraft, und die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, sie bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umzusetzen.

Hauptelemente der NFRD:

  • Anwendungsbereich: Die NFRD richtet sich an große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern. Dies umfasst börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen innerhalb der EU.

  • Berichtspflichtige Themen: Unternehmen müssen Informationen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenlegen. Dazu gehören auch Angaben über die Geschäftsmodelle, Politiken, Ergebnisse sowie die Risiken und das Risikomanagement im Zusammenhang mit diesen Themen.

  • Berichterstattungsrahmen: Obwohl die NFRD den Unternehmen einen gewissen Spielraum bei der Wahl der Berichterstattungsrahmen und -standards lässt, werden die Global Reporting Initiative (GRI) Standards häufig als Rahmenwerk genutzt. Unternehmen werden ermutigt, anerkannte Rahmenwerke zu verwenden, um die Konsistenz und Vergleichbarkeit der berichteten Informationen zu verbessern.

  • Integration in die Managementberichte: Die nichtfinanziellen Erklärungen sollen Teil des jährlichen Geschäftsberichts sein, können aber in einigen Fällen auch in einem separaten Bericht veröffentlicht werden.

  • Prüfung: Während die NFRD eine Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung nicht explizit vorschreibt, verlangt sie von den Mitgliedstaaten, dass sie sicherstellen, dass die berichteten Informationen in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften geprüft werden.

Die NFRD ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Strategie zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das Finanzwesen. Sie legt die Grundlage für eine verbesserte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen und trägt dazu bei, das Bewusstsein für soziale und ökologische Herausforderungen zu schärfen. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die NFRD weiterentwickelt, um die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verschärfen und den Anwendungsbereich auf mehr Unternehmen auszuweiten.

Weiterführende Informationen

  
Non-Financial Reporting Directive

Umsetzung in Deutschland

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ist die deutsche Umsetzung der EU Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Das Gesetz trat im Jahr 2017 in Kraft und zielt darauf ab, die Transparenz großer Unternehmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf soziale und ökologische Belange zu erhöhen.

Kernpunkte des CSR-RUG sind:

  • Berichtspflichtige Unternehmen: Das Gesetz gilt für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die bestimmte Größenkriterien überschreiten – in der Regel Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern.

  • Inhalt der Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Lageberichten oder separaten nichtfinanziellen Erklärungen Informationen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenzulegen. Dazu gehören auch Angaben zu den angewandten Konzepten, Ergebnissen, Risiken und Zielen in diesen Bereichen.

  • Zielsetzung: Durch das CSR-RUG sollen Stakeholder wie Investoren, Kunden, Mitarbeiter und die breite Öffentlichkeit umfassend über die nichtfinanziellen Leistungen und die soziale Verantwortung der Unternehmen informiert werden. Das Gesetz fördert somit die Transparenz und trägt zu einer nachhaltigeren Wirtschaft bei.

Das CSR-RUG stellt einen wichtigen Schritt in der Förderung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung in der deutschen Wirtschaft dar und bringt die Berichterstattungspraxis in Einklang mit europäischen Standards.

Weiterführende Informationen

  
Non-Financial Reporting Directive

Ablösung der NFRD durch die CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) löst die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab, um mehrere bestehende Herausforderungen und Limitationen der NFRD zu adressieren und die Ambitionen der Europäischen Union in Bezug auf Nachhaltigkeit und Transparenz weiter voranzutreiben. Die Gründe für diesen Übergang umfassen:

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Die NFRD galt primär für große öffentliche Interessenträger mit mehr als 500 Mitarbeitern. Die CSRD erweitert diesen Anwendungsbereich deutlich, um eine größere Anzahl von Unternehmen einzubeziehen, einschließlich kleinerer Unternehmen, die an regulierten Märkten notiert sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass mehr Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen und die Transparenz über soziale und ökologische Auswirkungen ihrer Aktivitäten erhöht wird.

  • Standardisierung der Berichterstattung: Unter der NFRD variierten die Berichtsformate und -inhalte erheblich, was die Vergleichbarkeit und Nützlichkeit der Informationen für Investoren und andere Stakeholder einschränkte. Die CSRD führt standardisierte Berichterstattungsformate und -inhalte durch die Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein, um Konsistenz, Vergleichbarkeit und Qualität der berichteten Informationen zu verbessern.

  • Verbindliche Prüfung: Während die NFRD keine verbindliche externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärungen vorschrieb, verlangt die CSRD eine verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, um deren Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit zu erhöhen.

  • Erhöhte Transparenz und Rechenschaftspflicht: Die CSRD zielt darauf ab, die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken, -chancen und -auswirkungen zu verbessern. Unternehmen müssen detaillierter über ihre Strategien, Maßnahmen und Fortschritte im Bereich der Nachhaltigkeit berichten, was die Rechenschaftspflicht gegenüber Investoren und der Öffentlichkeit erhöht.

  • Förderung nachhaltiger Investitionen: Durch die Bereitstellung zuverlässiger und vergleichbarer Nachhaltigkeitsinformationen unterstützt die CSRD die Ziele des europäischen Green Deals und der EU-Strategie für nachhaltige Finanzen. Die verbesserte Berichterstattung soll Investoren helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Kapitalflüsse in nachhaltigere Wirtschaftsaktivitäten zu lenken.

  • Digitalisierung der Berichterstattung: Die CSRD verlangt, dass die Berichterstattung in einem digitalen Format erfolgt, was die Zugänglichkeit und Analyse der Daten erleichtert.

Zusammengefasst stellt die CSRD eine ambitionierte Antwort auf die wachsende Nachfrage nach mehr Transparenz und Verlässlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und soll Unternehmen dazu anhalten, nachhaltiger zu handeln, indem sie die Bedeutung und Sichtbarkeit von sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit erhöht.

Weiterführende Informationen

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