Tipshield Akademie

Datenschutz Grundlagen Schulung

Kapitel I:

Einführung

Willkommen zu unserer kostenlosen Grundlagen-Schulung über Datenschutz und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

In diesem Kurs werden Sie die Grundlagen des Datenschutzes kennenlernen. Unser Ziel ist es, Ihnen ein umfassendes Verständnis dafür zu vermitteln, wie Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter datenschutzkonform handeln können. Nach Abschluss der Schulung erwartet Sie ein Prüfungsteil, aber keine Sorge: Sie haben während der gesamten Schulung Zugang zu allen Inhalten, um sich optimal vorbereiten zu können.

Für die komplette Schulung inklusive Online Schulung sollten Sie etwa 30 Minuten einplanen. Sie haben am Ende die Möglichkeit, sich die Teilnahme an der Schulung bestätigen zu lassen.

An wen richtet sich diese Schulung?

Diese Schulung ist alle Interessierte geeignet, die sich das erste Mal mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen wollen oder Personen, die Ihr Wissen auffrischen wollen.

Warum ist Datenschutz so wichtig?

Datenschutz ist für Unternehmen aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung. Zunächst stellt er eine rechtliche Anforderung dar: Die Einhaltung der Datenschutzgesetze wie der DSGVO und des BDSG ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern schützt das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen, einschließlich Bußgeldern und Reputationsverlust.

Darüber hinaus ist Datenschutz ein wesentlicher Aspekt der Unternehmensethik und des Vertrauensaufbaus. Kunden und Geschäftspartner vertrauen darauf, dass ihre Daten sicher und vertraulich behandelt werden. Ein effektives Datenschutzmanagement stärkt dieses Vertrauen und trägt zur Bildung einer positiven Unternehmensreputation bei.

Jeder Mitarbeitende spielt eine wichtige Rolle beim Datenschutz. Dies beginnt bei grundlegenden Praktiken wie der Verwendung sicherer Passwörter, dem sorgsamen Umgang mit vertraulichen Informationen und dem korrekten Reagieren auf Datenschutzanfragen. Mitarbeiter sollten sich bewusst sein, dass Datenschutz nicht nur die Verantwortung der IT-Abteilung oder des Datenschutzbeauftragten ist, sondern eine gemeinsame Aufgabe, die im Alltag jedes Einzelnen verankert sein muss.

Durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen können Mitarbeitende besser verstehen, wie sie zum Datenschutz beitragen können und warum ihre Rolle dabei so wichtig ist. Datenschutz ist somit eine kontinuierliche Verpflichtung und eine Chance, die Integrität und Zuverlässigkeit des Unternehmens zu demonstrieren.

Was bringt Ihnen der Datenschutz?

Oft wird Datenschutz fälschlicherweise nur mit dem Wegklicken von Cookie-Hinweisen, dem Unterschreiben umfangreicher Dokumente oder kaum verständlichen Datenschutzerklärungen in Verbindung gebracht. Doch der Datenschutz hat eine weit wichtigere Bedeutung: Er dient dem Schutz Ihrer Grundrechte. Zu diesen zählen unter anderem das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht. Der Datenschutz stellt sicher, dass Sie als Individuum die Kontrolle darüber behalten, wer Ihre persönlichen Daten erhält, wie und zu welchem Zweck diese verwendet werden.

Weiterführende Schulungen

  
Kapitel II

Datenschutzgesetze

Beginnen wir mit einem Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes in Deutschland. Es geht hierbei nicht um eine detaillierte Auseinandersetzung mit Paragrafen, sondern um ein grundlegendes Verständnis der wichtigsten Gesetze:

  • Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Sie ist die zentrale Regelung auf europäischer Ebene und stellt einen umfassenden Rechtsrahmen für den Datenschutz in allen EU-Mitgliedstaaten dar. Die DSGVO harmonisiert die Datenschutzgesetze innerhalb der EU und zielt darauf ab, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu regulieren und gleichzeitig die Rechte der Einzelpersonen zu stärken.

  • Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Dieses Gesetz ergänzt die DSGVO und regelt spezifische Aspekte des Datenschutzes auf nationaler Ebene in Deutschland.

In Deutschland gibt es Datenschutz nicht erst mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018. Deutschland hatte bereits zuvor ein umfassendes Datenschutzgesetz, welches durch die Einführung der DSGVO weiterentwickelt wurde.

Datenschutzgesetze wie die DSGVO und das BDSG zielen primär auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen beruflicher oder unternehmerischer Tätigkeiten ab. Private Kommunikation, wie das Schreiben mit Freunden auf WhatsApp oder das Teilen von Fotos von privaten Veranstaltungen auf Facebook, fällt in der Regel nicht unter diese Gesetze, solange sie rein persönlicher oder familiärer Natur ist. In beruflichen Kontexten hingegen, sei es als Unternehmer oder Angestellter, sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften relevant und müssen beachtet werden.

  
Kapitel III

Was sind „personenbezogene Daten“?

Wenn wir über Datenschutz sprechen, ist es wichtig zu verstehen, welche Daten von den Datenschutzgesetzen geschützt werden.
Der Fokus in der DSGVO und dem BSDSG liegt auf den sogenannten „personenbezogenen Daten“. Diese sind Informationen, die es ermöglichen, eine natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren.

Beispiele für personenbezogene Daten:

  • Direkte Identifikation: Vor- und Zuname wie Max Mustermann
  • Pseudonymisierte Daten: Identifikationsnummer ID12345, Kennnummern, Personalnummern
  • Weitere Beispiele: Alter, Familienstand, Geburtsdatum, Beruf, Bankverbindung, Kreditkartennummer, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, KFZ-Kennzeichen, IP-Adresse, Standortdaten, Meinungen, Beurteilungen, Kreditwürdigkeit, Fotos, Videos, Tonaufzeichnungen

Beispiele für besondere schützenswerte personenbezogene Daten:

Diese Datenkategorie umfasst sensible Informationen, die besonders schützenswert sind

  • Gesundheitsdaten wie Blutwerte, Röntgenbilder
  • Kulturelle und ethnische Herkunft
  • Politische, religiöse, philosophische Überzeugungen
  • Sexualität
  • Gewerkschaftszugehörigkeit

Keine personenbezogenen Daten sind:

  • Daten, die durch Anonymisierung unkenntlich gemacht wurden
  • Daten von noch nicht geborenen Personen
  • Daten von juristischen Personen wie Handelsregisternummer, Firmenadresse
  • In der Regel nicht dazu zählen Maschinendaten, Werkstoffeigenschaften

Also dementsprechend Daten, die überhaupt nichts mit einer Person zu tun haben.

  
Kapitel IV

Was bedeutet „Verarbeitung“?

In diesem Kapitel betrachten wir den Schlüsselbegriff „Verarbeitung“ im Kontext des Datenschutzes. Verarbeitung umfasst sämtliche Vorgänge, die in Verbindung mit personenbezogenen Daten stehen, unabhängig davon, ob diese automatisiert erfolgen oder nicht.

Beispiele für Verarbeitungsvorgänge:

  • Erheben
  • Erfassen
  • Organisieren
  • Ordnen
  • Speichern
  • Anpassen
  • Verändern
  • Auslesen
  • Abfragen
  • Verwenden
  • Offenlegen durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung
  • Abgleichen oder Verknüpfen
  • Einschränken
  • Löschen
  • Vernichten

Das Ziel dieser Aufzählung ist es, Ihnen ein Gefühl dafür zu geben, wie umfassend der Begriff der Verarbeitung ist. Es geht nicht darum, sich jeden einzelnen Vorgang zu merken. Vielmehr soll deutlich werden, dass Datenschutz aufgrund der breiten Definition von Verarbeitung in nahezu alle Unternehmensbereiche und -prozesse einfließt.

Weiterführende Informationen

  
Kapitel V

Grundprinzipien

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) basieren auf bestimmten Schlüsselprinzipien, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Diese Prinzipien sind nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern auch Leitlinien für ethisches und verantwortungsbewusstes Handeln im Datenschutz. In diesem Kapitel wollen wir diese essenziellen Prinzipien detailliert darlegen, um Ihnen ein tiefgreifendes Verständnis dafür zu vermitteln, wie Datenschutz in der Praxis umgesetzt wird.

Diese Prinzipien dienen als Fundament für alle datenschutzrelevanten Entscheidungen und Prozesse in einem Unternehmen. Sie helfen dabei, einen datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen und bilden somit die Grundlage für das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Verstöße gegen diese Grundsätze können nicht nur rechtliche Folgen haben, sondern auch das Vertrauen in ein Unternehmen nachhaltig beschädigen.

Die im Folgenden aufgeführten Prinzipien sollten daher als Richtschnur für alle Ihre Aktivitäten betrachtet werden, die personenbezogene Daten betreffen. Wir werden jeden dieser Grundsätze einzeln durchgehen und deren Bedeutung im Kontext des Datenschutzes erörtern.

Rechtmäßigkeit
Die Verarbeitung von Daten ist nur zulässig, wenn sie auf einer rechtlichen Grundlage basiert. Häufige Gründe sind die Einwilligung der betroffenen Person oder die Notwendigkeit für die Vertragserfüllung. Bei Unsicherheiten bezüglich der Rechtmäßigkeit von Verarbeitungsprozessen sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden.

Transparenz
Es muss für betroffene Personen transparent sein, wie ihre Daten verarbeitet werden. Unternehmen erfüllen diese Anforderung meist durch eine Datenschutzerklärung, die klar und verständlich formuliert sein sollte.

Zweckbindung
Daten dürfen nicht willkürlich, sondern müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck verarbeitet werden.

Datenminimierung
Verarbeiten Sie nur die Daten, die für den festgelegten Zweck erforderlich sind. Unnötige Datenerhebungen sind zu vermeiden.

Richtigkeit
Stellen Sie sicher, dass die verwendeten Daten korrekt und aktuell sind. Dies ist nicht nur eine Frage des Datenschutzes, sondern auch des gesunden Menschenverstands.

Speicherbegrenzung
Daten sollten nicht länger als notwendig gespeichert werden und sind zu löschen, sobald sie für den vorgesehenen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Beachten Sie dabei auch gesetzliche Aufbewahrungsfristen.

Vertraulichkeit
Gehen Sie sorgsam mit anvertrauten Daten um und behandeln Sie diese vertraulich. Innerhalb eines Unternehmens sollten personenbezogene Daten nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sein, sofern dies erforderlich ist.

   
Kapitel VI

Datenschutzbeauftragter

Jedes Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Der Datenschutzbeauftragte ist eine Schlüsselfigur im Datenschutzmanagement eines Unternehmens. Er wacht über die Umsetzung der Datenschutzpraktiken.

Identifizierung des Datenschutzbeauftragten
Informieren Sie sich darüber, wer in Ihrem Unternehmen als Datenschutzbeauftragter fungiert. Dies kann ein interner Mitarbeiter oder ein extern bestellter Fachmann sein.
In kleineren Unternehmen, in denen kein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist, sollte dennoch ein Ansprechpartner für Datenschutzfragen benannt sein.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

  • Beratung: Der Datenschutzbeauftragte ist der erste Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Datenschutz. Er bietet Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzvorschriften.
  • Schulung und Sensibilisierung: Er ist verantwortlich für die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf Datenschutzthemen.
  • Überwachung: Überwachung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen und -richtlinien im Unternehmen.
  • Zusammenarbeit mit Behörden: Der Datenschutzbeauftragte arbeitet eng mit den Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen und ist der Hauptansprechpartner für diese Behörden.

Zusätzliche Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

  • Risikobewertung: Der Datenschutzbeauftragte führt regelmäßig Risikobewertungen durch, um potenzielle Datenschutzrisiken zu identifizieren und zu minimieren.
  • Berichterstattung: Er berichtet regelmäßig an die Geschäftsführung über den Status der Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen.
  • Ansprechpartner für Betroffene: Er dient als Ansprechpartner für Personen, deren Daten vom Unternehmen verarbeitet werden, besonders in Bezug auf ihre Rechte nach der DSGVO.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist komplex und unerlässlich für die Aufrechterhaltung eines hohen Datenschutzniveaus in jedem Unternehmen. Ein gut informierter und ausgebildeter Datenschutzbeauftragter kann entscheidend dazu beitragen, Datenschutzverletzungen zu verhindern und das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in das Unternehmen zu stärken.

    
Kapitel VII

Betroffenenrechte und Anfragen

In diesem Kapitel beleuchten wir die Datenschutzrechte, die jeder natürlichen Person laut Datenschutzgesetzen zustehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Rechte nicht nur Kunden, sondern auch Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber oder Unternehmen zustehen.

Wichtige Datenschutzrechte:

  • Recht auf Transparenz: Vor der Datenerhebung muss jede betroffene Person darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden.
  • Recht auf Auskunft: Betroffene haben das Recht, vom Unternehmen zu erfahren, welche ihrer Daten gespeichert sind.
  • Recht auf Berichtigung: Unrichtige Daten müssen auf Antrag der betroffenen Person berichtigt werden.
  • Recht auf Löschung: Betroffene können verlangen, dass bestimmte Daten über sie gelöscht werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffene können unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen.
  • Mitteilungspflicht bei Berichtigung oder Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
  • Recht auf Widerspruch: Betroffene können unter bestimmten Bedingungen der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.
  • Recht auf Widerruf einer Einwilligung: Eine erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde: Bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen können sich Betroffene bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.

Die hier aufgeführten Betroffenenrechte bilden das Herzstück des Datenschutzes. Sie sind Ausdruck des Respekts und der Wertschätzung, die Unternehmen und Organisationen gegenüber den Rechten und Freiheiten einzelner Personen zeigen sollten. Diese Rechte ermöglichen es den Betroffenen, Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu behalten und stellen sicher, dass Unternehmen verantwortungsvoll mit diesen Daten umgehen.

Umgang mit Datenschutzanfragen

Der Umgang mit Datenschutzanfragen ist ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzmanagements in jedem Unternehmen. Wenn eine betroffene Person ihre Datenschutzrechte ausüben möchte, kann sie Anfragen an das Unternehmen stellen. Diese Anfragen können vielfältig sein – von der Anforderung auf Auskunft über die eigenen gespeicherten Daten bis hin zur Anforderung der Löschung dieser Daten.

Für den korrekten Umgang mit solchen Anfragen sind klare Verfahren und Richtlinien innerhalb des Unternehmens notwendig. Dazu gehört:

  • Protokollierung und Bearbeitung: Jede Anfrage sollte sorgfältig aufgenommen und dokumentiert werden. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und der Einhaltung von gesetzlichen Fristen.
  • Prüfung der Identität: Es muss sichergestellt werden, dass die anfragende Person auch tatsächlich diejenige ist, die sie vorgibt zu sein. Dies dient dem Schutz der personenbezogenen Daten und verhindert Datenmissbrauch.
  • Zuständigkeit und Weiterleitung: Anfragen sollten an die zuständigen Stellen im Unternehmen weitergeleitet werden, wie zum Datenschutzbeauftragten oder zur entsprechenden Fachabteilung.
  • Rechtzeitige und angemessene Antwort: Das Unternehmen ist verpflichtet, in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu antworten. Die Antwort sollte präzise und in einer für die betroffene Person verständlichen Form erfolgen.

Die korrekte Handhabung von Datenschutzanfragen zeigt nicht nur die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, sondern trägt auch zum Vertrauensaufbau und zur Reputation des Unternehmens bei.

Indem Unternehmen diese Rechte ernst nehmen und aktiv umsetzen, stärken sie das Vertrauen der Menschen in ihre datenschutzrechtlichen Praktiken und tragen zu einem positiven Image bei. Der korrekte Umgang mit Datenschutzanfragen, wie im Beispiel gezeigt, ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Zeichen von Professionalität und Integrität.

     
Kapitel VIII

Datenschutzvorfall

In diesem Kapitel befassen wir uns mit Datenschutzvorfällen und deren Handhabung. Trotz bester Präventionsmaßnahmen können im betrieblichen Alltag Situationen auftreten, in denen personenbezogene Daten gefährdet sind. Dies kann durch Fehler, technische Probleme oder unvorhergesehene Ereignisse geschehen.

Was ist ein Datenschutzvorfall?

Ein Datenschutzvorfall liegt vor, wenn es zu einer Sicherheitsverletzung kommt, die zur unbeabsichtigten oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unberechtigten Offenlegung von oder zum unberechtigten Zugang zu personenbezogenen Daten geführt hat.

Sofortiges Handeln bei Vorfällen

  • Bei der Feststellung eines Datenschutzvorfalls ist es entscheidend, diesen unverzüglich intern zu melden, beispielsweise an den Datenschutzbeauftragten, einen Vorgesetzten oder die Geschäftsführung.
  • Die schnelle Reaktion ist notwendig, da Datenschutzvorfälle gemäß der DSGVO unter Umständen innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Kenntnisnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen.

Typische Beispiele für Datenschutzvorfälle

  • Verlust oder Diebstahl von Geräten wie Notebooks, auf denen Kundenadressen oder andere sensible Daten gespeichert sind.
  • Verwechslung von personenbezogenen Daten, wie etwa die Vertauschung von Patientenergebnissen.
  • Technische Probleme, die zu einem Ausfall der Server führt und dadurch den Zugriff auf oder die Sicherheit von personenbezogenen Daten beeinträchtigt.
  • Fehler in der Kommunikation, wie das Eintragen von Empfängern einer Rundmail in das CC-Feld anstatt in das BCC-Feld, wodurch E-Mail-Adressen für alle Empfänger sichtbar werden.

Weitere Maßnahmen nach einem Datenschutzvorfall

  • Eine gründliche Untersuchung des Vorfalls, um die Ursache und das Ausmaß der Datenpanne zu ermitteln.
  • Information der betroffenen Personen, falls der Vorfall wahrscheinlich zu einem hohen Risiko für ihre Rechte und Freiheiten führt.
  • Dokumentation des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen zur Vorbeugung zukünftiger Vorfälle.

Das Bewusstsein und die korrekte Handhabung von Datenschutzvorfällen sind entscheidend für den Schutz von personenbezogenen Daten und das Vertrauen in die Integrität eines Unternehmens. Jeder Mitarbeiter sollte auf solche Situationen vorbereitet sein und wissen, wie in solchen Fällen zu handeln ist.

     
Kapitel IX

Praxistipps

Widmen wir uns nun den praktischen Maßnahmen zur Prävention von Datenschutzvorfällen. Obwohl diese Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, empfehlen wir sie dringend, um ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten.

Passwörter

  • Verwenden Sie komplexe Passwörter mit Sonderzeichen – je länger, desto sicherer.
  • Nutzen Sie für unterschiedliche Konten verschiedene Passwörter.
  • Vermeiden Sie es, Passwörter aufzuschreiben; verwenden Sie stattdessen sichere Passwort-Manager.

Computer & Netzwerk

  • Sichern Sie Ihren Computer mit einem Passwort.
  • Sperren Sie den Computer immer, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen.
  • Verwenden Sie Blickschutzfilter, um den Bildschirm vor neugierigen Blicken zu schützen.
  • Halten Sie Betriebssystem und Software durch regelmäßige Updates aktuell.
  • Installieren Sie Virenschutz-Software und eine Firewall.
  •  Führen Sie regelmäßig Backups durch.

E-Mails

  • Versenden Sie sensible Informationen und Anhänge nur verschlüsselt.
  • Achten Sie genau auf den Empfänger Ihrer E-Mails.
  • Nutzen Sie das BCC-Feld für E-Mails an mehrere Empfänger.
  • Verwenden Sie Spamfilter und Virenscanner für E-Mail-Anhänge.
  • Seien Sie vorsichtig mit Links in E-Mails und achten Sie auf Phishing-Versuche.

Büro

  • Verschließen Sie Ihr Büro, wenn Sie es verlassen.
  • Vernichten Sie Dokumente mit personenbezogenen Daten sicher.
  • Bewahren Sie wichtige Unterlagen in abschließbaren Schränken auf.
  • Halten Sie Ihren Arbeitsplatz ordentlich (Clean-Desk-Policy).
  • Wenden Sie diese Maßnahmen auch im Home Office an.

Telefon

  • Geben Sie keine Auskünfte an unbekannte Anrufer.
  • Identifizieren Sie Anrufer anhand persönlicher Daten, bevor Sie Auskünfte erteilen.

Trennung von Privatem und Beruflichem

  • Nutzen Sie Firmengeräte nur für dienstliche Zwecke.
  • Nutzen Sie private Geräte nicht für dienstliche Zwecke.

Zum Abschluss ist es wichtig zu betonen, dass die vorgestellten praktischen Maßnahmen zur Prävention von Datenschutzvorfällen zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber essentiell für die Aufrechterhaltung eines hohen Datenschutzniveaus sind. Die konsequente Umsetzung dieser Empfehlungen kann maßgeblich dazu beitragen, Risiken zu minimieren und die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Wir ermutigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Praktiken nicht nur als Teil der Unternehmenspolitik, sondern auch als persönliche Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen zu betrachten. Datenschutz ist eine kontinuierliche Aufgabe und erfordert ständige Wachsamkeit und Anpassung an neue Herausforderungen und Technologien. 

Weiterführende Informationen

      
Kapitel X

Teilnahmezertifikat

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben es geschafft!

Wir sind nun am Ende unserer Grundlagen Schulung zum Thema Datenschutz.
Wenn Sie Ihre Teilnahme dokumentieren und von uns die Teilnahmebestätigung an der Schulung erhalten wollen, so füllen Sie bitte nachfolgende Felder aus.

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Weiterführende Informationen

Teilnahmezertifikat Datenschutz Grundschulung

Autoren:

axel fielen

Axel Fielen

Datenschutzbeauftragter

Quellen:

1) dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH: https://dejure.org/
 
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